Die Fahrschule Zachmann wurde bereits im Jahr 1985, mit dem Ziel sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahrschüler auszubilden, von Herbert Zachmann gegründet. Seither wurden über 2.000.000 gefahrene Kilometer und mehr als 2000 bestandene Fahrerlaubnisprüfungen absolviert.
Seit dem 1. April 2008 ist Lars Hoffmeister Inhaber der Fahrschule Zachmann und führt die kompetente und sichere Ausbildung fort.
Unsere Leistungen im Überblick:
- - ein freundliches Team, dass sie stets durch die Fahrausbildung begleitet und für Ihre Fragen immer ein offenes Ohr hat.
- - Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen M, A1, A, B, BE, L, S.
- - Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisklassen.
- - Fahrtraining für ungeübte Fahrer.
- - Lernen in gemütlichen Räumen mit moderner Technik.
- - Führerschein ab 17 (Begleitetes Fahren)
- - Neu: Lernen an PC, Laptop oder Pocket-PC für die theoretische Prüfung.
Hier bekommen Sie eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen die in unserer Fahrschule ausgebildet werden.
KlasseFahrzeugAlter/VorbesitzBemerkungen A Krafträder mit u. ohne Beiwagen, > 50ccm oder bbH > 45km/h, zunächst beschränkt auf ≤ 24kW (34PS), Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,16kW/kg 18 nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 JahreEinschluss: A1 und M
*bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen B Kfz ≤ 3500kg zG, mit Anhänger ≤ 750kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG ≤ 3500kg, wobei zG Anhänger ≤ Leermasse das ziehenden Fahrzeugs 18
(17)* Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Einschluss: L, M und S
*Begleitetes Fahren
Damit Sie möglichst schnell die gewünschte Fahrerlaubnis erlangen können, benötigen wir für Ihren Antrag beim Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen:
- - gültigen Sehtest
- - Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- - Lichtbild (biometrisch)
- - gültigen Personalausweis oder Reisepass
- - Antragsgebühr
Den Antrag füllen wir zusammen mit Ihnen in der Fahrschule aus und wir beantragen für Sie die gewünschte Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt.
Ihre Ausbildung in der Fahrschule setzt sich aus theoretischen Unterricht und praktischen Fahrstunden zusammen. Für beide Ausbildungsteile muss jeweils eine Prüfung beim TÜV absolviert werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit sich über die theoretische und praktische Mindestausbildung für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse, die Sie bei uns absolvieren können, zu informieren.
Mindestdauer (in Stunden) des theoretischen Unterrichts beim Erwerb einer Fahrerlaubnis
Eine Unterrichtsstunde entspricht 90 Minuten.
Mindestdauer (in Stunden) der besonderen Ausbildungsfahrten (§ 5 Abs. 3 FahrschAusbO)
Besondere Ausbildungsfahrten A1, A, B A1 auf A, A(leistungsbeschränkt) auf A (leistungsunbeschränkt)* B auf BE*Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6Abs. 2 Satz 1FEV
Eine Stunde entspricht 45 Minuten.
Bevor mit den "besonderen Ausbildungsfahrten" begonnen werden kann, muss erst eine Grundausbildung absolviert werden.
Die Anzahl der Fahrstunden hängt von der jeweiligen Lernleistung des Fahrschülers ab.