Wissenswertes - Über uns
 

Die Fahrschule Zachmann wurde bereits im Jahr 1985, mit dem Ziel sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahrschüler auszubilden, von Herbert Zachmann gegründet. Seither wurden über 2.000.000 gefahrene Kilometer und mehr als 2000 bestandene Fahrerlaubnisprüfungen absolviert.

Seit dem 1. April 2008 ist Lars Hoffmeister Inhaber der Fahrschule Zachmann und führt die kompetente und sichere Ausbildung fort.


Unsere Leistungen im Überblick:

 
  • - ein freundliches Team, dass sie stets durch die Fahrausbildung begleitet und für Ihre Fragen immer ein offenes Ohr hat.
  • - Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen M, A1, A, B, BE, L, S.
  • - Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisklassen.
  • - Fahrtraining für ungeübte Fahrer.
  • - Lernen in gemütlichen Räumen mit moderner Technik.
  • - Führerschein ab 17 (Begleitetes Fahren)
  • - Neu: Lernen an PC, Laptop oder Pocket-PC für die theoretische Prüfung.
 
Fahrerlaubnisklassen
 

Hier bekommen Sie eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen die in unserer Fahrschule ausgebildet werden.

KlasseFahrzeugAlter/VorbesitzBemerkungen A Krafträder mit u. ohne Beiwagen, > 50ccm oder bbH > 45km/h, zunächst beschränkt auf ≤ 24kW (34PS), Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,16kW/kg 18 nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahre
Einschluss: A1 und M
 
A1 Leichtkrafträder > 50ccm ≤ 125 ccm, ≤ 11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h bbH 16 Einschluss: M
 
M zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor ≤ 50ccm u. ≤ 45km/h bbH 16 Einschluss: Keine
 
S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichkraftfahrzeuge, bbH ≤ 45km/h, Fremdzündungsmotoren ≤ 50ccm, max. Nutzleistung 4kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4kW bei Elektromotoren;* 16 Einschluss: Keine

*bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
B Kfz ≤ 3500kg zG, mit Anhänger ≤ 750kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG ≤ 3500kg, wobei zG Anhänger ≤ Leermasse das ziehenden Fahrzeugs 18
(17)*
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Einschluss: L, M und S

*Begleitetes Fahren
 
BE Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger > 750kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt 18(17*)/B Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast ≤ 1,5fahce der zB des ziehenden Fahrzeugs.
 
L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen ≤ 32km/h bbH; mit Anhängern ≤ 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH ≤ 25km/h 16 Einschluss: Keine
 
 
Antrag auf eine Fahrerlaubnis
 

Damit Sie möglichst schnell die gewünschte Fahrerlaubnis erlangen können, benötigen wir für Ihren Antrag beim Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen:

  • - gültigen Sehtest
  • - Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • - Lichtbild (biometrisch)
  • - gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • - Antragsgebühr

Den Antrag füllen wir zusammen mit Ihnen in der Fahrschule aus und wir beantragen für Sie die gewünschte Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt.

 
Ausbildung in der Fahrschule
 

Ihre Ausbildung in der Fahrschule setzt sich aus theoretischen Unterricht und praktischen Fahrstunden zusammen. Für beide Ausbildungsteile muss jeweils eine Prüfung beim TÜV absolviert werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit sich über die theoretische und praktische Mindestausbildung für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse, die Sie bei uns absolvieren können, zu informieren.

 

Mindestdauer (in Stunden) des theoretischen Unterrichts beim Erwerb einer Fahrerlaubnis

 
beantragte Klasse vorhandene Klasse Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht Gesamt
 
M   12 2 14
 
M L oder S 6 2 8
 
A1 oder A   12 4 16
 
A1 oder A M oder L 6 4 10
 
B   12 2 14
 
B L, M, A oder A1 6 2 8
 
A und B   12 4 + 2 18
 
L   12 2 14
 
S   12 2 14
 

Eine Unterrichtsstunde entspricht 90 Minuten.

 

Mindestdauer (in Stunden) der besonderen Ausbildungsfahrten (§ 5 Abs. 3 FahrschAusbO)

  Besondere Ausbildungsfahrten A1, A, B A1 auf A, A(leistungsbeschränkt) auf A (leistungsunbeschränkt)* B auf BE
 
1 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) 5 3 3
 
2 Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120km/h) 4 2 1
 
3 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2. mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) 3 1 1
 

*Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6Abs. 2 Satz 1FEV

Eine Stunde entspricht 45 Minuten.


Bevor mit den "besonderen Ausbildungsfahrten" begonnen werden kann, muss erst eine Grundausbildung absolviert werden.
Die Anzahl der Fahrstunden hängt von der jeweiligen Lernleistung des Fahrschülers ab.

 

Haben Sie Fragen?  Wir informieren Sie gerne in der Fahrschule.

 
 
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